Manchmal machen Zähne trotz Wurzelbehandlung weiterhin Probleme - oder Ihr Weisheitszahn bereitet Ihnen schlaflose Nächte! In solchen Fällen können wir Ihnen mit einem kleinen chirurgischen Eingriff helfen - selbstverständlich schmerzfrei mittels Lokalanästhesie !
Der Eingriff dient dem Erhalt von wurzelbehandelten Zähnen, die trotz Wurzelbehandlung zu Problemen und Schmerzen geführt haben. Mit einer WSR kann man gegebenenfalls den Verlust des Zahnes vermeiden.
Dabei wird in einem kleinen oralchirurgischen Eingriff die Wurzelspitze samt dem umgebenden entzündeten Gewebe / Knochen entfernt. Während der Resektion kann der Zahn bzw. die Zahnwurzel neu behandelt und abgefüllt werden (orthograde WSR) oder auch eine bestehende Wurzelbehandlung am neu entstehenden Wurzelende versiegelt werden (retrograde WSR).
Wenn ein nicht erhaltenswürdiger Zahn so zerstört ist, dass eine konventionelle Extraktion nicht mehr möglich ist, muss der Zahn operativ entfernt werden. Dies geschieht durch Freilegung des Zahnes (Zahnrests) und sorgfältiger Entfernung aus dem Knochen.
Ein Zahn gilt dann als retiniert, wenn er trotz vollständiger Entwicklung und abgeschlossenem Wurzelwachstum
im Kieferknochen verbleibt und sich nicht in die Zahnreihe bzw. Okklusionsebene einreiht. Dabei unterscheidet
man vollständig oder auch nur teilweise retinierte Zähne. Jedenfalls können durch solche Fehlentwicklungen
Probleme an Nachbarzähnen, Zysten oder auch rezidivierende Entzündungen und Abszesse entstehen.
Ist dies der Fall, muss der retinierte Zahn in einem kleinen oralchirurgischen Eingriff entfernt werden.